Die Einstellung des Angebots zum Kauf eines Whirlpools zu einem Preis von 1,00 € auf der Internetplattform ebay kann wirksam wegen eines Erklärungsirrtums angefochten werden, wenn bereits der äußere Erklärungstatbestand nicht dem Willen des Erklärenden entspricht, wie z.B. in dem Fall, dass der Anbietende beim Verfassen des Angebots versehentlich per Mausklick das Angebot entgegen seinem Willen zu einem Festpreis von 1,00 € anstatt als Auktion mit einem Startpreis von 1,00 € einstellt und daher im Weiteren ein evidentes Missverhältnis zwischen dem Sofort-Kauf-Angebot und dem Wert des angebotenen Gegenstandes gegeben ist. |
"Nach erfolgreichem Höchstgebot/Vertragsabschluss muss der Käufer dem Verkäufer einen Anzahlung von 15 % leisten." |
1. | Die Beklagte zu verurteilen an ihn einen Whirlpool "Outdoor Jacuzzi" mit der Kapazität 6 Personen, Leergewicht 320 kg, Breite 228 cm, Länge 228 cm, Wassermenge 1.600 l, Grundform quadratisch, der Produktart Outdoor Whirlpool und der Marke A, neu gemäß der Produktbeschreibung Anlage K1, Zug um Zug gegen Zahlung von 390,00 € zu liefern. |
2. | Festzustellen, dass die Beklagte mit der Verpflichtung aus Ziffer 1 in Annahmeverzug ist. |
3. | Die Beklagte zu verurteilen an ihn außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 661,16 € zu bezahlen. |
die Klage abzuweisen. |