|
den Beklagten unter Androhung der gesetzlich vorgesehenen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, aus anwaltlichen Schreiben des Klägers zu zitieren und/oder zitieren zu lassen, wie auf der Internetseite www. ....de unter der Überschrift "Der ...-Anwalt" vom 12. September 2006 geschehen,
hilfsweise,
aus einem Schreiben des Klägers wie folgt zu zitieren oder zitieren zu lassen:
|
"Wir widersprechen ausdrücklich jedweder Nutzung von Bildnissen von Herrn ... und meiner Person. Sollten Sie hiergegen verstoßen, werden wir eigenständige rechtliche Schritte einleiten. Wir weisen darauf hin, dass wir unlängst auch anderen Medienunternehmen die Veröffentlichung von Bildnissen unsererseits verboten haben."
|
wie auf der Internetseite www. ....de unter der Überschrift "Der ...-Anwalt" vom 12. September 2006 geschehen.
|