Ernstliche Zweifel i.S.d. § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO bestehen in der Beurteilung der Rechtsfrage, ob mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH der Leistungsempfänger im Festsetzungsverfahren zum Abzug der Vorsteuerbeträge berechtigt ist, wenn er auf die Angaben des Lieferanten in der Rechnung vertraute und sich diese Angaben später als falsch herausstellen. |
die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2007 und 2008 sowie Zinsen zur Umsatzsteuer 2008 bis zur Zustellung einer das Revisionsverfahren V R 23/14 abschließenden Entscheidung auszusetzen. |
den Antrag auf AdV der Umsatzsteuer 2008 abzulehnen, hilfsweise die AdV nur gegen Sicherheitsleistung zu gewähren. |