Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, derzufolge die Zahlung im Wege der Vorkasse bereits zu einem Zeitpunkt zu leisten ist, zu dem der Vertrag noch gar nicht zu Stande gekommen ist, ist unzulässig. |
„Für den Fall der vereinbarten Zahlungsart Vorkasse erklären wir bereits jetzt und an dieser Stelle die Annahme des Vertragsangebotes des Kunden zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Vorkasse leistet, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Bestellung erfolgt” |