Der Begriff "fatum" ist wegen einer nur einem kleinen Verkehrskreis bekannten Bedeutung für "Schicksal" nicht als freihaltungsbedürftiger Gattungsbegriff anzusehen. Die Registrierung einer Domain unter Verwendung dieses Begriffes verletzt das Recht des Namensträgers Fatum, der sich unter seinem Familiennamen im Internet präsentieren möchte. |