"Adresshandel/Adressveredelung ist ein eigenständiger sachlich relevanter Markt aus dem Bereich Direktmarketing. Eine behördliche Melde- und Überwachungspflicht ist bei Dienstleistungen aus dem Bereich des Direktmarketing nicht erforderlich. Direktmarketing - häufig auch als Dialogmarketing bezeichnet - umfasst grundsätzlich alle Arten von Marketingaktivitäten, bei denen Medien mit der Zielrichtung eingesetzt werden, eine interaktive Beziehung zu Zielpersonen herzustellen, um diese zu einer individuellen und vor allem messbaren Reaktion (Response) zu veranlassen. Hierzu zählen im Rahmen der so genannten klassischen Direktwerbung adressierte Werbesendungen, nicht adressierte Werbesendungen wie z.B. Prospekte, Kataloge und Postwurfsendungen oder auch aktives und passives Telefonmarketing. Zum Bereich des Direktmarketing gehören auch der Adresshandel und die Adressveredelung. Adresshandel ist ein Teil der Wertschöpfungskette im Direktmarketing, dem auch entsprechend vorgelagerte oder separat nachgefragte Dienstleistungen zuzurechnen sind, wie die Aufbereitung, Anreicherung, Verifizierung und Optimierung der Adressbestände (Adressveredelung) sowie der Abgleich von vorhandenen positiven Datenbeständen mit Negativlisten ("Waschabgleich"). Dieser hilft bei der Bereinigung generierter Adressenbestände hinsichtlich deren Aktualität und Bonität." |
1. | Daten dürfen für die eigene Werbung usw. desjenigen verwendet werden, der sie selbst erhoben hat. |
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2. | Wer mit Daten Handel treiben will, braucht hierfür die vorherige ausdrückliche - in der Regel schriftliche - Zustimmung des späteren Werbeadressaten. Wird die Einwilligung nicht schriftlich erteilt, bestimmt § 28 Abs. 3a BDSG:
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Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger appellieren an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der vorliegenden Form nicht zu verabschieden und das so genannte Listenprivileg zu erhalten. „Die Wirtschaft braucht den Weg zum Verbraucher. Das geplante Bundesdatenschutzgesetz unterbindet jedoch mögliche Schritte zum potenziellen neuen Leser und Abonnenten“, erklärten dazu die Verleger. Hier werde das operative Geschäft per Gesetz geblockt. |
Für Versandhändler hat die Nutzung fremder Adressdaten extrem hohe Bedeutung, um interessierte Neukunden über das eigene Produktangebot zu informieren, auf diese Weise die natürliche Fluktuation im eigenen Kundenstamm auszugleichen und so langfristig das eigene Bestehen zu sichern. Insbesondere der Mittelstand (etwa 65 Prozent aller bvh-Mitglieder) ist in überlebensnotwendiger Weise auf die Bewerbung seiner Produkte durch adressierte Kataloge angewiesen. Denn breit gestreute Werbung (z.B. als Beilage in Tageszeitungen) führt nicht nur zu enormen Streuverlusten, sie verursacht auch sehr hohe Kosten und ist von daher nur von wenigen großen Versendern finanzierbar. Aber auch große Versender können nicht völlig auf den Einsatz adressierter Werbesendungen verzichten. Neukundenwerbung muss auf die Interessen der Adressaten zugeschnitten sein. Dies gelingt nirgends besser als mit adressierter Werbung und ist damit auch im Interesse der Beworbenen. |