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Definitionen zum E-Commerce- und Webshoprecht für Webshopbetreiber und Online-Shops

Definitionen zum E-Commerce- und Webshoprecht




Autoreply (engl.: automatische Antwort):


Eine Bezeichnung für eine beim Eingang einer E-Mail automatisch hergestellte und versandte Antwort-E-Mail (Bestätigungs-Mail, Abwesenheits-Nachricht).

B2C, B2B, C2C (Abk. für Business to Consumer, Business to Business, Consumer to Consumer):


Es handelt sich um Anglizismen. Beim B2C stehen sich ein Unternehmer und ein Verbraucher gegenüber (Verbraucherverträge), als B2B bezeichnet man die Konstellation Unternehmer-Unternehmer (also die Verträge unter Kaufleuten, auf welche das HGB Anwendung findet) und C2C ist das Verhältnis zwischen zwei Verbrauchern.

Double-Opt-In-Verfahren:


Hierbei muss der Eintrag für einen Newsletter oder sonstige regelmäßige Werbesendungen in eine Abonnentenliste noch in einem weiteren Schritt bestätigt werden. Dem potentiellen Empfänger wird zunächst eine - automatisch hergestellte - Bestätigungs-Mail übersandt, in der ihm mitgeteilt wird, dass ein Eintragungsantrag vorliegt. Der Empfänger kann nun die Richtigkeit des Antrags bestätigen (durch eine E-Mail, in besonderen Fällen auch per Brief oder sogar durch ein geeignetes Identifizierungsverfahren, meist jedoch, indem einfach nur ein sog. Bestätigungslink angeklickt werden muss, nach dessen Rückmeldung zum Versender erst die Eintragung in die Abonnentenliste erfolgt). Der Empfänger kann aber auch gar nichts tun, so dass der Bestätigungsvorgang ausbleibt und er somit nicht in die Liste eingetragen wird. Hat ein Dritter den Newsletter oder Werbemails unter einer falschen E-Mail-Adresse veranlasst, dann erhält er keine Bestätigungsaufforderung, so dass stets nur der wahre Berechtigte der betroffenen E-Mail-Adresse die Bestätigung geben kann.

E-Commerce:


Unter Electronic Commerce (elektronischer Geschäftsverkehr) versteht man jede Art wirtschaftlicher Tätigkeit auf Basis elektronischer Verbindungen. Dies reicht von elektronischen Märkten bis hin zu elektronischen Hierarchien (z.B. virtuelle Unternehmen) und schließt auch Formen elektronisch unterstützter Unternehmensnetzwerke und -kooperationen mit ein. Im Online-Handel spricht man von E-Commerce, wenn der Vertragsabschluss online, also unter Zuhilfenahme des Internets bzw. anderer Online-Netzwerke, durchgeführt wird.

E-Mail:


Als E-Mail werden elektronisch übermittelte Nachrichten bezeichnet. Tatsächlich ist die E-Mail heute sowohl für die Wirtschaft als auch für das gesellschaftliche Leben von enormer Bedeutung und hat den klassischen Brief vielerorts verdrängt. Ebenso wie ein Telefax oder ein Brief erfüllt auch die E-Mail das gesetzliche Merkmal "Textform", d.h. wo das Gesetz die Einhaltung der Textform fordert (wie z. B. bei der Widerrufsbelehrung), kann statt eines Briefes oder eines Telfaxes auch eine E-Mail verwendet werden.

Kommerzielle Kommunikation:


Jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilddes eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt.

Mediendienste:


An die Allgemeinheit gerichtete Informations- und Kommunikationsdienste in Text, Ton und Bild, die unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs eines Leiters verbreitet werden.

Dazu gehören Onlinezeitungen und sonstige periodische an die Öffentlichkeit gerichteten Internetmedien.

Online-Shop (Web-Shop):


Ein Online-Shop ist eine Webseite, die durch einen Internetanbieter betrieben wird und dem Abschluss von Transaktionen mit Nachfragern (Kunden) dient. Unabhängig davon, ob die gekauften Produkte auch direkt über das Internet ausgeliefert werden können (wie z. B. digitale Güter – z.B. Musikdateien, Software -), ist die Eins-zu-eins-Beziehung zwischen der Shop-Software als „Verkäufer“ und einem Käufer das zentrale Merkmal dieser Transaktionsform.

Powershopping:


Auch Powerbuying, CommunityShopping, CoShopping genannt -. Es handelt sich um eine Art des Einkaufs auf der Grundlage einer Kooperation, siehe Heckmann, jurisKommentar Internetrecht, Kap. 4 Rdnr. 14:

   "Je mehr Käufer sich finden, desto preisgünstiger kann das Produkt erworben werden. Organisiert und realisiert wird dieser Gemeinschaftseinkauf durch einen Intermediary (engl.: Mittelsmann). Ende der 90er Jahre war diese Methode des Einkaufs im Internet eine ebenso beliebte wie juristisch problematische Erscheinungsform des E-Commerce. Nachdem mehrere Gerichte das Powershopping u.a. unter dem Aspekt des übertriebenen Anlockens als wettbewerbswidrig eingestuft hatten, tendiert die praktische Relevanz des Powershopping im B2C-Bereich inzwischen gegen Null."


Teledienste:


Elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierten Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt.

Dazu gehören Online-Shops, Auktionsplattformen, Diskussionsforen, private Homepages.


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