BVerwG v. 26.08.2009:
Die Heilpraktikererlaubnis kann auf die Ausübung der Physiotherapie beschränkt werden. Ein ausgebildeter Physiotherapeut muss sich zur Erlangung einer solchen Erlaubnis einer eingeschränkten Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen.
AG Saarbrücken v. 08.11.2017:
Eine Therapie zur Gewichtsabnahme mittels Vergabe von Spritzen zur subkutanen Injektion durch den Patienten stellt eine Heilbehandlung im Sinne des § 1 Heilpraktikergesetzes dar. - Ohne Aufklärung über die Inhaltsstoffe, Wirkungen und Nebenwirkungen der Injektion ist § 630c BGB verletzt.
LG Wuppertal v. 31.03.2016:
Es ist nicht irreführend, wenn jemand, dem die Erlaubnis erteilt wurde, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker (Psychotherapie)" zu führen, sich als "Heilpraktiker für Psychotherapie" bezeichnet.